UK Kombinationsarbeit mit teilverblendeten Teleskopen
Patienten der gesetzlichen Krankenkasse, die eine solche Teleskoparbeit wünschen, müssen wissen, dass es sich hierbei um eine gleichartige Versorgung handelt, bei der der Zahntechniker gut die Hälfte aller Positionen privat berechnen kann und nur einige Leistungen nach dem BEL II abgerechnet werden. Diese Art der Berechnung entspricht den Vorgaben der KZV.
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