208 1 Rückenschutzplatte | Erläuterungen zum Leistungsinhalt Gegossene Rückenschutzplatte für Verblendung, auch mit Kaufläche. Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL-II-Nr. 208 1 ist bei ungünstigen Biss- und Okklusionsverhältnissen, einzeln stehenden Zähnen oder über einem Sekundärteil eines Kugelknopfankers abrechenbar. Neben der BEL-II-Nr. 208 1 sind die BEL-II-Nr. 302 0, 303 0 und 362 0 nicht abrechenbar.
| Neben der vestibulären Verblendung aus Komposite besteht zusätzlich die Möglichkeit auch die BEL-II-Nr. 165 0 Zahnfleisch Komposite zu berechnen.
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Gemäß dem Leistungsinhalt ist es bei dieser Position zwingend notwendig auch eine Verblendung zu erstellen. „Vorgeschliffene“ Konfenktionszähne erfüllen keinesfalls die Möglichkeit eine Verblendung abzurechnen. Wo eine Verblendung berechnet wird, muss auch eine Verblendung sein.
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210 0 Lösungshilfe | Erläuterungen zur Abrechnung Eine Lösungshilfe ist eine gegossene Vorrichtung, die der Lösung eines Kombinationszahnersatzes durch den Patienten dient Eine gebogene Lösungshilfe für Kombinationszahnersatz ist nach BEL-II-Nr. 380 0 einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung abrechenbar.
| Sollte eine gebogene Lösungshilfe angefertigt werden, sind keine Konfektionsdrähte anrechenbar. |
Der Hinweis auf die Abrechenbarkeit einer gebogenen Klammer (im Falle einer gebogenen Lösungshilfe), kann beim Kunden sehr schnell für Verwirrung sorgen, da der Kunde keine gebogene einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung beauftragt. Hier empfiehlt es sich einen Hinweis auf der Rechnung (z.B. 380 0 einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung als Lösungshilfe gemäß BEL II 2014 angefertigt und berechnet).
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212 0 Zuschlag einzelne gegossene Klammer | Erläuterungen zum Leistungsinhalt Klammer einzeln gegossen, ggf. einschließlich Duplikatmodell aus Einbettmasse Erläuterungen zur Abrechnung Die BEL-II-Nr. 212 0 ist bei einer wiederherzustellenden Modellgussprothese je Prothese oder bei der Herstellung einer Kunststoffprothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen je Prothese einmal abrechenbar.
| Diese Leistung beschreibt einen Mehraufwand für gegossene Klammern, welche nicht im Zuge der BEL-II-Nr. 201 0 Metallbasis angefertigt werden.
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Wird eine Klammer als alleinige Leistung erbracht und mit der Metallbasis verbunden (Lötung), so ist zusätzlich die Leistung BEL-II-Nr. 807 0 Metallverbindung abrechenbar. |
302 0 Aufstellen Wachs oder Kunststoff je Zahn
| Erläuterungen zum Leistungsinhalt Aufstellung eines Konfektionszahnes auf Wachsbasis oder Kunststoffbasis Erläuterungen zur Abrechnung Die BEL-II-Nr. 302 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar. BEL-II-Nr. 302 0 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
| Damit diese Leistung mehrfach
berechnet werden kann (z.B. Totalprothese – 28er mit 37 x BEL-II-Nr. 302 0), ist es
zwingend notwendig, dass es zu einer Anprobe, Bissnahme und einem
erneuten Einartikulieren kommt.
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Das mehrfache Berechnen dieser Leistung ist aus ästhetischen Gründen nicht möglich.
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303 0 Aufstellen Metall je Zahn
| Erläuterung zum Leistungsinhalt Aufstellung eines Konfektionszahnes auf einer Metallbasis Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL-II-Nr. 303 0 ist entsprechend der Zahl der aufgestellten konfektionierten Zähne abrechenbar. Die BEL-II-Nr. 303 0 ist erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist.
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Damit diese Leistung mehrfach
berechnet werden kann (z.B. Modellgussprothese – 6 ersetze Zähne mit 12 x
BEL-II-Nr. 303 0) ist es zwingend notwendig, dass es zu einer Anprobe, Bissnahme
und einem erneuten Einartikulieren kommt. |
Das mehrfache Berechnen dieser Leistung ist aus ästhetischen Gründen nicht möglich.
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382 1 Weichkunststoff
| Erläuterung zum Leistungsinhalt
Verarbeitung von Weichkunststoff bei
der Herstellung oder Wiederherstellung der Basis einer Prothese, eines
Basisteils einer Prothese oder bei der Herstellung eines Aufbissbehelfs Erläuterungen zur Abrechnung
Die BEL-II-Nr. 382 1 ist je Prothese oder je Aufbissbehelf einmal abrechenbar.
| Der
Hinweis auf die Berechenbarkeit bei einem Aufbissbehelf ist hier
erwähnenswert, da auch Schienen zum Teil mit Weichkunststoff angefertigt
werden. |
Das Abrechnen von Weichkunststoff bei Schienen wird von den einzelnen
Länder–KZVen unterschiedlich angesehen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre
zuständige KZV an.
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