Inlays aus Edelmetall
Durch die digitalen Herstellungsprozesse und neuen Materialien sind einige zahntechnische Leistungen mittlerweile seltener anzutreffen.
Trotzdem sollten in jedem Dentallabor zu den herkömmlichen Techniken auch die entsprechenden Abrechnungsjumbos oder Leistungsketten hinterlegt sein.
Es gilt, genau zu betrachten, welche Leistungen mit welchem (digitalen) System erbracht wurden. Zudem muss genau geprüft werden, ob die vorhandenen Leistungspositionen zutreffend und ausreichend vorhanden sind.
Beispiel: 3 Goldinlays auf den Zähnen 15, 16, 17
15 einflächig, 16 zweiflächig, 17 mehrflächig
Abformungen wurden konventionell und mit Gesichtsbogen erbracht.
Die gesamte Herstellung erfolgt Inhouse.
Andersartige Abrechnung
Wenn in diesem Fall die Inlays über einen digitalen Herstellungsprozess angefertigt werden, so sind die digitalen Positionen entsprechend anzulegen.
Eine einfache Position, wie z.B. 2xxx Inlay digital, beschreibt weder einen individuellen Aufwand noch die tatsächliche Leistung. Aufgrund der unterschiedlichen Techniken ist es unumgänglich, eigene Leistungen zu erzeugen.
Es muss auch berücksichtigt werden, wie die Leistungen erbracht werden.
Werden die Inlays konventionell aus Metall gegossen?
Werden die Stümpfe eingescannt, die Inlays konstruiert und der Datensatz an ein Fräszentrum weitergeleitet?
Bekommen wir unter Umständen einen Intraoralscann als Datensatz?
Die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Techniker und die Wünsche der Kunden sind in der Abrechnung zu berücksichtigen und können zum einen andere Positionen erzeugen und haben zum anderen auch Auswirkung auf die Anzahl der Leistungen.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander