Die Bleachingschiene als reine Privatleistung - abgerechnet nach BEB Zahntechnik®
Für das Aufhellen von natürlichen Zähnen wird oft das Bleaching-Verfahren angewandt. Der Zahntechniker stellt dabei für den Patienten eine individuelle und passgenaue Schiene her, die nur die Zähne, ohne Zahnfleisch überdeckt. Hier lesen Sie die Herstellung sowie die Abrechnung dazu nach.
Nach dem Ausgießen des Abdruckes ist dazu zunächst eine sorgfältige Vorbereitung des Modells notwendig sowie ein Ausblocken der zu bleachenden Zähne mit dem Ausblockwachs, um einen Freiraum zu schaffen für das spätere Medikament/Bleichmittel. Abzurechnen ist diese Leistung allerdings nur rein privat, in diesem Fall nach BEB Zahntechnik®.
Diese Leistung stellt eine Verlangensleistung seitens des Patienten dar. Es ist somit eine freiwillige und gewünschte Leistung, die nicht über die GKV abgerechnet werden kann. Diese Behandlungen müssen in der Regel bis zu 15 Mal wiederholt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzeugen. Danach ist aber eine Aufhellung zu erkennen.
Uwe Koch