Auswechseln von Geschieben oder Geschiebeteilen
Geschiebearbeiten und Kombinationszahnersatz gelten in der Zahntechnik als gleichartige Versorgung. Ein Austausch von defekten Geschieben wie hier zum Beispiel ZL-Anker oder Ceka-Anker ist daher nach den Richtlinien eine private Leistung und kann nach BEB Zahntechnik® oder BEB 97 berechnet werden.
Beispiel 1: Austausch von 2 ZL-/Ceka-Ankern nach BEB Zahntechnik
Notizen: Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten.
Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten in Höhe von 15% bis 20% ist durchaus vertretbar und üblich.
Die folgenden Leistungen können eventuell zusätzlich oder alternativ abgerechnet werden, je nach Aufwand bei der Herstellung dieser zahntechnischen Leistung bzw. nach Abrechnungsauslegung durch den Laborbesitzer. Ebenso kann den speziellen Kundenwünschen durch zusätzliche Rechnungspositionen – abweichend von der BEL-II-Forderung nach ausreichendem, zweckmäßigem und wirtschaftlichem Zahnersatz – hiermit entsprochen werden.
Beispiel 2: Austausch von 2 ZL-/Ceka-Ankern nach BEB 97
Das eingekaufte Material darf durchaus mit einem Aufschlag im Verkaufspreis versehen werden, in der Regel im gewerblichen Dentallabor zwischen 15% und 20% für Lagerhaltung, Risikozuschlag und Beschaffungskosten.
Uwe Koch