BEB Zahntechnik® - Wunsch nach einer Leistungsreduzierung der Sachkostenlisten
Viele Sachkostenlisten von privaten Versicherungsträgern beruhen auf der BEB 97.
In diesen Sachkostenlisten wird beschrieben, welche Leistung zu welchem maximalen Betrag von der Versicherung erstattet wird.
Aus diesem Grund gibt es häufig den Wunsch nach einer Leistungsreduzierung nach erbrachter Rechnungsstellung. Bei der Abrechnung mit der BEB Zahntechnik® ist dies nicht so oft der Fall.
Betrachten wir weitere Leistungsinhalte innerhalb der BEB Zahntechnik®:
1.07.03.0 Bisswall Kunststoff, je Sattel |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Bisswall
- Kunststoff bezahnter Kiefer
- je Sattel
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Auswirkung auf die Abrechnung: Die Leistung ist eine Ergänzung einer Basis aus Kunststoff bei einer bereits vorhandenen totalen Prothese oder einer partiellen Metallbasis. |
Diese Leistung kann je erbrachtem Sattel berechnet werden.
1.07.06.0 Registrierbehelfe montieren |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Registrierbehelfe montieren
- je Behelf
Anwendungshinweise
- Registrierbehelfe montieren
- je Behelf
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Auswirkung auf die Abrechnung: Diese Leistung setzt ein Einstellen der Modelle in einen Fixator (BEB-L-Nr. 1.09.01.0) und eine Vorbissnahme (BEB-L-Nr. 1.06.07.0) voraus. |
Bei der Stützstiftregistrierung stellt diese Leistung gegenüber der „normalen“ vorgenommenen Bissregistrierung eine höherwertige Form der Bissregistrierung dar.
Das Registrierbesteck ist als Material abrechenbar.
1.08.01.0 Hilfsteil an Basis |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Hilfsteil zur Fixierung der Basis an Restzähnen
- Verbindungselementen oder Implantaten an Basis anarbeiten
- je Hilfsteil
Anwendungshinweise
- für verschraubte Registrierung
- Kugeln für Röntgen-Schablone
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Auswirkung auf die Abrechnung: Diese begleitende Teilleistung entsteht bei der Herstellung einer Basis oder Röntgenschablone und dient zur Fixierung von Hilfsteilen jeglicher Art. |
Auch bei einer verschraubten Registrierung findet die Leistung „Hilfsteil an Basis“ Anwendung als vorbereitende Maßnahme.
1.08.02.0 Kamingestaltung für Implantatabformung |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Kamingestaltung für Implantatabformung
- je Abformpfosten
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Auswirkung auf die Abrechnung: Diese Leistung beschreibt sowohl das Ausblocken als auch die Bohrung in den Löffel für die kommende Abformung. |
Diese Leistung findet nur bei einer offenen Abformung statt. In der Regel wird im Vorfeld ein individueller Abformlöffel erstellt.
1.08.04.0 Bohrhülse platzieren |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt Anwendungshinweise
- für prächirurgische Diagnostikhilfen
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Auswirkung auf die Abrechnung: Diese Leistung beschreibt das Platzieren einer Bohrhülse in eine Basis aus Kunststoff oder Composite. |
Je nach Aufwand können und sollten hier eventuell Unterpositionen erstellt werden. Diese können aufwandsgerecht gestaltet sein. Wenn eine Bohrhülse in eine Kunststoffbasis platziert wird, ist der zahntechnische Aufwand geringer, als wenn diese Bohrhülse in ein mit Kunststoff gefülltes Formteil eingesetzt wird.
1.08.06.0 Umarbeitung einer Röntgen- oder Bohrhilfe |
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Erläuterung zum Leistungsinhalt
- Mehraufwand für Umarbeitung einen Röntgenhilfe
- je Einheit
Anwendungshinweise
- Röntgenstift, -kugel durch Bohrhülse austauschen
- Positionsänderungen von Bohrhülsen
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Auswirkung auf die Abrechnung: Diese Leistung beschreibt das Umarbeiten einer Röntgen- oder Bohrhilfe. |
Häufig werden nach der Röntgenaufnahme mit der gleichen Schablone nach der Umarbeitung, zu einem späteren Zeitpunkt die Bohrungen für die Implantation erbracht.
Weiter geht es mit dem nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander