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Basis des Qualitätsmanagement-System

Auf welcher Basis soll ein Qualitätsmanagement-System aufgebaut werden?

Die Struktur eines Qualitätsmanagement-Systems richtet sich nach Vorgaben und Leitfäden, in denen die Anforderungen beschrieben sind. Die Erfüllung dieser Anforderungen ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Qualitätsmanagement-System. Übliche Standards im Bereich der Medizinprodukte sind

·

DIN EN ISO 9001:2000

·

DIN EN ISO 13485:2003

Darüber hinaus gibt es weiterführende Systeme, wie EFQM, TQM, usw. auf die in einem Beitrag eingegangen wird.

Bei der Auswahl des geeigneten Standards ist grundsätzlich zu berücksichtigen, ob ein Qualitätsmanagement-System im gesetzlich ungeregelten oder im gesetzlich geregelten Bereich aufgebaut wird.

a)

Im gesetzlich ungeregelten Bereich ist die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems freiwillig. Die Übereinstimmung des im Unternehmen umgesetzten Qualitätsmanagement-Systems mit der zugrunde gelegten Norm kann durch eine unabhängige Institution überprüft und in Form eines Zertifikats bestätigt werden.

b)

Im gesetzlich geregelten Bereich ist die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung führt zu Sanktionen des Gesetzgebers. Die Übereinstimmung des im Unternehmen umgesetzten Qualitätsmanagement-Systems mit der zugrunde gelegten Norm wird durch den Gesetzgeber selbst oder durch beauftragte Institutionen („benannte Stellen“) überprüft. Die regelmäßige Überprüfung ist vorgeschrieben.

Gesetzliche Grundlage in der Zahntechnik

In der Zahntechnik ist die gesetzliche Basis das Medizinproduktegesetz (MPG). Das MPG stellt Regeln für die Herstellung und den Umgang mit Medizinprodukten sowie für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten auf und ist für alle Hersteller von Medizinprodukten bindend. Um Risiken für den Patienten auszuschließen, muss die Herstellung von Medizinprodukten nach geregelten Bedingungen und nach dem anerkannten Stand der Technik ablaufen. Wesentliche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die CE-Kennzeichnung, die ebenfalls festgelegten Regelungen unterliegt.

Die Entscheidung, ob ein Qualitätsmanagement-System dem gesetzlich ungeregelten Bereich oder dem gesetzlich geregelten Bereich zuzuordnen ist, hängt von der Klasse und der Art des Medizinprodukts nach MPG ab.

Klassifizierungen nach dem Medizinproduktegesetz

Zahnersatz ist nach MPG der Klasse I (zur vorübergehenden Anwendung mit weniger als 60 Minuten) und der Klasse IIa (zur langzeitlichen Anwendung mit mehr als 30 Tagen) zuzuordnen. Grundsätzlich ist für Medizinprodukte ab Klasse IIa MPG eine CE-Kennzeichnung erforderlich und damit ein Qualitätsmanagement-System zwingend vorgeschrieben. Zahnersatz wird jedoch nach schriftlichem Auftrag durch den Zahnarzt nach spezifischen Merkmalen für einen bestimmten Patienten hergestellt und ist daher eine Sonderanfertigung. Sonderanfertigungen unterliegen keiner eigenen CE-Kennzeichnung. Ein Qualitätsmanagement-System ist in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch unbedingt empfohlen.

Qualitätsmanagement-Systeme im gesetzlich ungeregelten Bereich

Für Dentallabore, die ausschließlich Zahnersatz herstellen, ist die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems freiwillig. Allerdings ist es möglich, dass, wie bereits heute in Wirtschaftsunternehmen üblich, mittelfristig von Kunden und Kostenträgern ein Qualitätsmanagement-System in Dentallaboren gefordert wird.

Die Grundlage für Qualitätsmanagement-Systeme im gesetzlich ungeregelten Bereich ist die internationale Norm DIN EN ISO 9001:2000, die in einem späteren Kapitel ausführlich behandelt wird. Die DIN EN ISO 9001:2000 garantiert einen, in der gesamten Wirtschaft international anerkannten Standard. Sie stellt keine gesetzliche Vorschrift dar, sondern ist eine Anwendungsnorm. Das bedeutet, diese Norm dient als Leitfaden für die optimale Gestaltung des Qualitätsmanagement-Systems in Ihrem Unternehmen.

Qualitätsmanagement-Systeme im gesetzlich geregelten Bereich

Hersteller von Medizinprodukten ab Klasse IIa MPG, die keine Sonderanfertiger sind, müssen eine CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte vornehmen. In diesem Zusammenhang ist ein Qualitätsmanagement-System zwingend vorgeschrieben. Die Anforderungen an ein solches Qualitätsmanagement-System sind in der DIN EN ISO 13485:2003 beschreiben. Diese Norm wurde auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2000 aufgebaut und legt ein Qualitätsmanagement-System für Medizinprodukte speziell für regulatorische Zwecke dar. Allerdings bestehen einige wesentliche Unterschiede in den Anforderungen der beiden Normen, so dass die Konformität eines Qualitätsmanagement-Systems nach DIN EN ISO 13485:2003 nicht zwangsläufig Konformität mit DIN EN ISO 9001:2000 bedeutet.

Unterschiede zwischen einem Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2000 und nach DIN EN ISO 13485:2003

Grundsätzlich weisen beide Normen die gleiche Struktur auf und die Anforderungen beider Normen sind weitgehend identisch. Allerdings wurden z.B. zwei wesentliche Forderungen der DIN EN ISO 9001:2000 in der DIN EN ISO 13485:2003 modifiziert:

·

Kundenzufriedenheit

·

Ständige Verbesserung

Die Ermittlung und Analyse der Kundenzufriedenheit wird von der DIN EN ISO 9001:2000 als Basis für einen Prozess der ständigen Verbesserung gefordert. Außerdem fordert die DIN EN ISO 9001:2000 die ständige Verbesserung des Qualitätsmanagement-Systems. Damit soll ein wirtschaftlicher Nutzen für das Unternehmen erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit im Markt gestärkt werden. Nach DIN EN ISO 13485 sind bezüglich der Kundenzufriedenheit nur Informationen einzuholen, ob die Kundenanforderungen vollständig erfüllt wurden und anstelle des ständigen Verbesserungsprozesses wird nur die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-System gefordert.

Da die DIN EN ISO 13485:2003 Anforderungen für regulatorische Zwecke enthält, wird ein höherer Dokumentationsaufwand als von der DIN EN ISO 9001:2000 gefordert.

Gegenüberstellung der Anforderungen an ein Qualitätsmanagement-System im gesetzlich ungeregelten und im gesetzlich geregelten Bereich

Empfehlungen zur Auswahl der geeigneten Norm

Da das Qualitätsmanagement-System in Dentallabore im Regelfall den gesetzlich ungeregelten Bereich betrifft, ist die DIN EN ISO 9001:2000 die geeignete Grundlage. Da in dieser Norm ausdrücklich die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gefordert ist, wird damit automatisch auch die Erfüllung des Medizinproduktegesetzes sichergestellt. Die DIN EN ISO 9001:2000 ist auf der Basis marktwirtschaftlicher Überlegungen entstanden und stellt einen international anerkannten Standard dar. Sie fordert die Weiterentwicklung eines Unternehmens und berücksichtigt damit die Wettbewerbsfähigkeit. Der Dokumentationsaufwand orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen des Unternehmens.

Bei der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems auf der Basis der DIN EN ISO 13485:2003 ist zu berücksichtigen, dass die Konformität des Qualitätsmanagement-Systems mit DIN EN ISO 13485:2003 nicht automatisch die Konformität mit DIN EN ISO 9001:2000 bedeutet. Um die Konformität mit beiden Normen zu erreichen, müssen möglicherweise weitere Anforderungen erfüllt werden. Da im gesetzlich ungeregelten Bereich die Wahl des zugrunde gelegten Standards freigestellt ist, stellt sich die Frage nach dem Nutzen für den zusätzlichen Aufwand zur Erfüllung der DIN EN ISO 13485:2003.

Selbstverständlich können diese Empfehlungen nicht auf den gesetzlich geregelten Bereich übertragen werden.

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