                        Ist das Qualitätsmanagement wirksam und zuverlässig? |
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Audit? Überwachung des Qualitätsmanagement-Systems
durch AuditsDas Qualitätsmanagement-System, nach dem
im Unternehmen die Qualität der Produkte und Dienstleistungen mit dem
obersten Ziel der 100 %igen Kundenzufriedenheit geplant, gesteuert und verbessert
wird, sollte in seiner Gesamtheit regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft
werden. Diese Überprüfungen bieten Ihnen die Chance, Qualität
und Arbeitsabläufe in Ihrem Labor dauerhaft zu sichern und dadurch wirtschaftlich
erfolgreich zu bleiben. Der Begriff
stammt aus dem Englischen und lässt sich im Deutschen mit „Revision“ oder „Überprüfung“ übersetzen. Es gibt verschiedene Arten von Audits. Im
Wesentlichen lassen sich diese beschreiben durch: | · | externe Audits (Fremdüberwachung) | | · | interne Audits (Eigenüberwachung, Selbst-Checks) |
Das Management an den Schnittstellen zu Geschäftspartnern
kann in | · | Kunden/Lieferanten-Audits (Überwachung eines
fremden Systems) |
unter Betrachtet gezogen werden. Externe Audits im ZertifizierungsprozessMeist ist es der Kunde oder der Markt, der
die Entscheidung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems nach
einer einschlägigen Norm, z.B. der ISO 9001, trifft. Die Auswahl der
für die Zertifizierung maßgeblichen Norm wird aufgrund der relevanten
Branchenzugehörigkeit des Unternehmens getroffen. Das Audit wird von unabhängigen Dritten (einer Zertifizierungsgesellschaft)
durch ausgewählte, qualifizierte Auditoren anhand eines Fragekataloges
gemäß von Auditierungs- und Zertifizierungsgrundsätzen durchgeführt.
Der Fragekatalog stellt eine Leitlinie dar und sollte von der Zertifizierungsgesellschaft
den aktuellen Anforderungen an Unternehmen laufend angepasst werden. Einschlägige
Normen und Richtlinien werden dabei als Empfehlungen betrachtet. Grundsätzlich ist die Zertifizierung
der formale Nachweis, dass ein Qualitätsmanagement-System den Vorgaben
der zugrunde gelegten, gültigen Norm entspricht und im Unternehmen auch
angewendet wird. Ein Zertifikat erhalten die Unternehmen erst, wenn die im
Handbuch und den Verfahrensanweisungen festgelegten Maßnahmen auch umgesetzt
sind. Vom Unternehmen wird also grundsätzlich ein dokumentiertes Qualitätsmanagement-System
verlangt, allerdings nur entsprechend der angewendeten Norm: „Jedes
Dokument muss einen Mehrwert für das Unternehmen darstellen.“ Das
Zertifikat gilt dann für 3 Jahre. Dadurch ist die regelmäßige
externe dreijährige Überwachung sichergestellt. Eine regelmäßige – mindestens
jährliche – interne Überprüfung des Qualitätsmanagement-Systems
(internes Audit) ist im Zertifizierungsprozess Pflicht für das Unternehmen. Grundsätzlich gelten für die Planung,
Durchführung und Auswertung der externen Audits die gleichen Prinzipien
wie für das interne Audit. Unser Schwerpunkt gilt hier in diesem Beitrag
den internen Audits, die – mit oder ohne Zertifizierungsprozess – in
der Verantwortung des Unternehmers liegen. Kunden/Lieferanten-AuditEine Art externes Audit ist das so genannte Kunden-/Lieferanten-Audit.
Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens können
einer Beurteilung vor Ort unterzogen werden. Diese Form eines Audits, die
in der Automobilbranche stark verbreitet ist, wird im Markt der Dentaltechnik
bis dato nicht häufig angewendet. In gewissen Bereichen aber macht es
auch hier durchaus Sinn, ein solches Audit beim Lieferanten vor Aufnahme einer
Geschäftsbeziehung durchzuführen, z.B. bei der Auswahl eines Fräszentrums.
Wie dieses Audit durchgeführt wird – ob in Form eines schriftlichen
Fragebogens oder in einem Gespräch vor Ort – bleibt dem Unternehmer überlassen.
Unbestritten ist sicherlich, dass sich das Unternehmen ein Bild vom zukünftigen
Geschäftspartner macht, insbesondere im Hinblick darauf, wie die geforderte
Qualität der Produkte und Dienstleistungen vom Partner sichergestellt
werden. Viele verzichten auch
auf ein Audit vor Ort, wenn der Lieferant ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System
vorweisen kann. Eine wirkliche Qualitätsverbesserung in der Zusammenarbeit
zwischen den Geschäftspartnern ist dann aber nur selten allein mit dem
Nachweis verbunden. 16.1.2 Sinn
und Zweck des internen Audits Interne Audits sind ein
verbindlich vorgeschriebener Teil eines jeden Qualitätsmanagement-Systems,
das z.B. nach der Norm ISO 9001 zertifiziert ist. Aber auch ohne diese Pflichtvorgabe sind die internen Audits notwendig
für die Überwachung der Qualitätsmanagement-Systeme. Neben
der Behandlung fehlerhafter Produkte und Serviceleistungen stellen sie ein
sehr wirkungsvolles Handwerkszeug zur Erzielung von Verbesserungen in der
Unternehmensleistung dar. Die regelmäßig durchzuführenden
internen Qualitätsaudits haben das gesamte System, einzelne Bereiche
oder auch einzelne Prozesse zum Gegenstand der Überprüfung. Unregelmäßige
oder unplanmäßige Audits werden zwischenzeitlich angesetzt, wenn
das System Schwächen zeigt, die durch ein Audit analysiert werden können. Das gesamte Unternehmen profitiert vom Prozess
des Audits, wenn mit der richtigen Einstellung und Zielsetzung das Audit durchgeführt
wird. Voraussetzung für ein erfolgreiches, nutzbringendes Audit ist Vertrauen
im Team, das bedeutet, dass alle im Team am gleichen Strang ziehen und das
gleiche Ziel verfolgen sollten. Es geht hierbei nicht
darum, irgendeinem Teil der Organisation eine Falle zu stellen oder Oberflächlichkeit
und Nachlässigkeit nachzuweisen. Vielmehr sollen Schwachstellen gemeinsam
gefunden werden, um besser zu werden. Eindeutige
und einzige Zielrichtung des Audits ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit
und Anwendung des Systems im Unternehmen. Im Wesentlichen ist ein Audit nichts
anderes als die detaillierte Prüfung, ob das Unternehmen die selbst gesetzten
Regelungen und Prozesse ausnahmslos anwendet und lückenlos nachvollziehbar
dokumentiert. Während des
Audits werden durch Befragung und Einblick in sämtliche dokumentierte
Unterlagen zum Qualitätsmanagement-System alle Bereiche im Labor überprüft: | · | ob die einmal „vereinbarten Spielregeln“ eingehalten
werden | | · | ob diese noch zum Labor passen | | · | welche Verbesserungen im Labor zweckmäßig
umgesetzt werden |
Die für ein Audit benötigten und
dabei erarbeiteten Unterlagen (Fragekatalog, Auditprotokolle und Berichte)
sind auch wichtige Bausteine für die externe Zertifizierung. Die Normanforderung der ISO 9001 legt für
das interne Audit ein dokumentiertes Verfahren fest, in dem schriftlich geregelt
wird: | 1. | Wer ist verantwortlich für die Planung und
Durchführung interner Audits? | | 2. | Wie werden Audits terminlich und inhaltlich vorbereitet? | | 3. | Wie werden Audits durchgeführt? | | 4. | Nach welchen Gesichtspunkten werden Auditumfang,
Auditkriterien, Audithäufigkeit und Auditmethode festgelegt? | | 5. | Nach welchen Kriterien werden die Auditoren ausgewählt? | | 6. | Wer ist verantwortlich für die Berichterstattung über
die Ergebnisse sowie für die Führung der Aufzeichnungen (Nachweise)? |
Bild 2 zeigt Ihnen eine Dokumentation des Verfahrens
in einem so genannten Flussdiagramm. Der Vorteil gegenüber einer textlichen
Darstellung ist die klare, übersichtliche Form, die zudem keine Mehrfachdeutungen
zulässt.  Ablauf des internen AuditsPlanung und DurchführungGehen wir von unserem in den vorangegangenen Beiträgen entwickelten
ganzheitlichen Qualitätsbegriff aus, so sollten im internen Audit die
Prozesse und die Organisation im gesamten Unternehmen unter den drei Blickwinkeln
betrachtet werden: | · | Qualität der Produktherstellung und der Services | | · | Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes | | · | Qualität des Umweltschutzes |
An den relevanten Stellen werden Ihnen Werkzeuge
beispielhaft unter den o.g. Punkten vorgestellt. Festlegen des Audittermins und AuditumfangesMindestens einmal jährlich sollte jeder
Prozess im Unternehmen betrachtet werden. In der Anfangsphase, z.B. auch im
Falle einer Zertifizierung, empfehlen sich kürzere Abstände. Vorab sollte ein Audit-Plan erstellt werden,
der aufzeigt, wann welcher Bereich im Unternehmen zu überprüfen
ist. Halten Sie sich bei der Planung an die einzelnen Kapitel Ihres Qualitätsmanagement-Handbuches.
Die gesetzten Termine sollten verbindlich eingehalten werden. Zu Beginn des
Jahres können Termine in einem Zeitfenster – begrenzt auf ein bis
zwei Wochen – festgelegt werden. Der exakte Termin kann dann 2–3
Wochen vorher abgestimmt werden. Der
Umfang des Audits ist so zu bemessen, dass ein voller oder zumindest ein halber
Tag ausgefüllt werden. Dies ist im Sinne aller Betroffenen, denn ein
Herauslösen aus dem Tagesgeschäft, wie es für jedes intensive
Audit erforderlich ist, sollte nicht zu häufig geschehen. Prozesse, die ineinander greifen, sind möglichst
zusammenhängend zu kontrollieren. Damit lassen sich die Arbeitsabläufe
leichter über mehrere Bereiche verfolgen und das weit verbreitete „isolierte
Abteilungsdenken“ abgebauen. Unternehmerische Aktivitäten
sind nur in einem Zusammenspiel von Prozessen begreifbar und analysierbar! Vor den geplanten Auditterminen sind alle internen Unterlagen zum
Qualitätsmanagement-System, wie Handbuch, und alle geltenden Dokumente,
wie z.B. Checklisten, Vorgaben der Kunden und Prozessbeschreibungen, zusammenzustellen.
Des Weiteren sind alle externen Unterlagen, wie Gesetze und Verordnungen,
vorzubereiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Aktualität
und Gültigkeit der externen Unterlagen zu überprüfen. Zur Vorbereitung des Audits gehört
die Prüfung der Dokumentation und Erstellen der Fragelisten, anhand derer
das Audit selbst durchgeführt werden soll. Die Dokumentation ist besonders
leicht zu überprüfen und ist daher auch ein bevorzugtes Ziel externer
Zertifizierungsaudits. Die vorbereiteten
Fragelisten für das Audit bilden einen Rahmen bzw. Leitfaden, damit nichts
vergessen wird. Trotzdem sollte ausreichend Spielraum zugelassen werden, um
Zusatz- und vertiefende Fragen an die Mitarbeiter und Kollegen stellen zu
können. Allgemeine Anforderungen | Bemerkungen |
|---|
Wurden alle Haupt- und Teilprozesse festgelegt und
analysiert? Erläuterungen: Hauptprozess
ist die Auftragsabwicklung Teilprozesse sind: | · | Auftragsannahme | | · | Arbeitsvorbereitung | | · | Alle wichtigen Fertigungsprozesse | | · | Einkauf und Lagerung | | · | Verpackung und Versand | | · | Mitarbeiterqualifikation | | · | Fehlerbearbeitung |
Für jeden Prozess müssen die Prozessgrenzen,
die Eingaben, die Ergebnisse, Messgrößen und Prüfungen angegeben
werden. | | Sind die Reihenfolge und die Schnittstellen der Prozesse
eindeutig festgelegt? | | Ist festgelegt, wie die Prozesse ablaufen
müssen und wie sie gemessen werden? | | Ist
sichergestellt, dass qualifizierte Mitarbeiter und entsprechende technische
Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um den reibungslosen Ablauf und die Überwachung
der Prozesse zu ermöglichen? | | Sind Maßnahmen
getroffen, um eine ständige Verbesserung der Prozesse zu ermöglichen? Erläuterungen: Verbesserung heißt,
für die Prozesse laufend neue Ziele für die Prozess-Messgrößen
zu definieren bzw. die bestehenden Ziele zu überprüfen und Maßnahmen
im Sinne einer Weiterentwicklung zu ergreifen. | |
Kundenorientierung | Bemerkungen |
|---|
Ist geregelt, wie die Kundenanforderungen ermittelt
und die Kundenzufriedenheit erhöht wird? | |
Planung | Bemerkungen |
|---|
Sind messbare übergeordnete Unternehmensziele
festgelegt? Erläuterungen: Die
Unternehmensziele müssen: | · | sinnvoll für das Labor, | | · | inhaltlich genau definiert, | | · | zeitlich festgeschrieben, | | · | realistisch, | | · | herausfordernd, | | · | messbar und | | · | koordiniert |
sein. Ziele lassen sich
aus den folgenden Fragestellungen ableiten: | 1. | Wo stehen wir? | | 2. | Wo wollen wir hin? |
| | Sind mit den Mitarbeitern messbare Einzelziele vereinbart
worden? | | Stehen Unternehmens- und Einzelziele im Einklang mit
der Unternehmenspolitik? | | Ist festgelegt, wie die Unternehmensziele
erreicht werden sollen? | |
Tabelle1: Auszug aus einer Frageliste entsprechend
ISO 9001 Zur Vorbereitung ist
es sinnvoll, sich anhand der Protokolle früherer Audits Einblicke in
die bestimmten Bereiche zu verschaffen. AuditdurchführungDie Auditdurchführung kann im Rahmen einer Teambesprechung
und vor Ort in Form einer Befragung am Arbeitsplatz erfolgen. Das interne
Audit eine Bestandsaufnahme. SOLL-Vorgaben, festgelegt und beschrieben in
der Dokumentation zum Qualitätsmanagement-System, werden mit dem IST-Zustand
(wie wird tatsächlich gearbeitet) verglichen, bei Abweichungen Maßnahmen
daraus initiiert und in einem Aktionsplan festgehalten. Welche Fähigkeiten muss ein interner Auditor vorweisen: | · | er sollte das Unternehmen gut kennen | | · | mehrjährige Berufserfahrung besitzen | | · | anerkannt und geschätzt im Team (Leader) sein | | · | teamorientiert arbeiten und andere Meinungen gelten
lassen | | · | Fähigkeit zur Analyse des Laborzustandes besitzen | | · | zielorientiertes Arbeiten bevorzugen | | · | konsequent in der Verfolgung und Umsetzung initiierter
Maßnahmen sein |
Die Auswahl des richtigen
Auditors mit der angemessenen Ausbildung ist entscheidend für den Erfolg. Üblicherweise
führen der Qualitätsbeauftragte oder/und die Laborleitung die internen
Audits durch. Der ideale interne Prüfer kennt die Materie sehr genau,
ist aber nicht selbst in das Tagesgeschäft involviert: | · | z.B. ein Keramiker überprüft die Arbeitsvorbereitung | | · | die Laborleitung überprüft die Verwaltung
und das Sekretariat |
So können befruchtende
Ideen von anderen Blickwinkeln eingebracht werden. Manchmal hat auch ein „unerfahrener“ Mitarbeiter
Erfolg bei der Aufdeckung von Schwachstellen. Er wird aber nicht so detailliert
in die Tiefe der Verfahren und Prozesse gehen können. Interne Auditoren
sollten jedoch unbedingt für ihre Aufgaben trainiert und geschult werden. Es ist auch sinnvoll, bei der Auditierung
einen Berater hinzuziehen, der bei dem Aufbau des Qualitätsmanagement-Systems
das Unternehmen unterstützt hat. Er kennt die Abläufe und die Organisation
des Unternehmens einerseits gut, hat aber andererseits auch als Außenstehender
den notwendigen „Hubschrauberblick“ auf Ihr Unternehmen. Er hat
keine Scheuklappen, losgelöst vom üblichen Tagesgeschäft gelingt
ihm die konfliktfreie und objektive Auditierung der einzelnen Unternehmensbereiche. Blickwinkel Qualität des Arbeits- und GesundheitsschutzesAuch die Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
sollten innerhalb der Audits überprüft werden. Dies kann recht gut
anhand der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Die Beurteilung sollte jährlich
auf die Aktualität und die Einhaltung der getroffenen Regelungen überprüft
werden. Die Gefährdungsbeurteilung
aller Unternehmensbereiche ist für jeden Unternehmer bereits ab einem
Mitarbeiter Pflicht und muss dokumentiert werden. Bei Unfällen wird nach
der Dokumentation zuerst gefragt. Sie gibt daher den Unternehmern eine gewisse
Rechtssicherheit. Ungünstige
Arbeitsplatzgestaltungen, Belästigungen und Gefährdungen durch äußere
Einwirkungen ebenso wie ungünstige Arbeitszeiten, psychische und soziale
Belastungen am Arbeitsplatz können zu einer erhöhten Unfallgefahr,
zu Gesundheitsstörungen und zu einer verminderten Leistungsfähigkeit
Ihrer Mitarbeiter führen. In den Katalogen der BGFE (Berufsgenossenschaft
für Feinmechanik und Elektrotechnik) finden Sie ausführliche Hinweise
und Checklisten zur Durchführung von Arbeitsplatzbeurteilungen durch
die jeweiligen Experten (insbesondere Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte
etc.). Die Mitarbeiterbefragung
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein probates Werkzeug als Teil der
internen Auditierung – insbesondere bei Fragen der allgemeinen Arbeitsplatzgestaltung,
des Arbeitsablaufes und der Arbeitsorganisation, des weiteren Arbeitsumfeldes
und des sozialen Umfeldes. Darüber hinaus können die Beurteilungen
durch die betroffenen Mitarbeiter wertvolle Hinweise zur Gesamteinschätzung
der Arbeitsplatzsituation liefern. Diese können dem Unternehmen Hilfestellungen
für weitere Verbesserungen der Arbeitssituation geben. Infektiöse Materialien |
|---|
Belastungen und Gefährdungen | Infektionsgefahren durch mikrobiell kontaminierte Materialien aus
der Mundhöhle des Patienten (Abformungen, zahntechnische Werkstücke
etc.) | Anforderungen/Maßnahmen | | · | Regelung treffen, dass nur wirksam desinfizierte
Materialien in das Labor eingehen (Absprache mit dem Zahnarzt) | | · | Einrichten eines Desinfektionsplatzes | | · | Personenkreis mit Kontakt zu mikrobiell kontaminierten
Materialien möglichst einschränken: | | · | Einrichten eines abgegrenzten Desinfektionsplatzes | | · | ein eingewiesener und überwachter Personenkreis
führt die Reinigung und Desinfektion der eingehenden mikrobiell kontaminierten
Materialien durch | | · | am Desinfektionsplatz werden nur wirksame Reinigungs-
und Desinfektionsverfahren eingesetzt (geschlossenes System oder Tauchbad).
Das Handsprühverfahren ist ungeeignet. | | · | Zur Desinfektionen von Abformungen und zahntechnischen
Werkstücken werden nur geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt, die
nachweislich bakterizide, tuberkulozide, fungizide und virusinaktivierende
Wirkung (mind. gegen HBV und/oder Adenoviren) besitzen. | | · | Der Desinfektionsplatz (unreiner Bereich) wird regelmäßig
gereinigt und desinfiziert (Flächendesinfektion). | | · | An die Nachgeschalteten übrigen Arbeitsplätze
(reiner Bereich) gelangen nur gereinigte und desinfizierte Materialien. | | · | Mitarbeitern im unreinen Bereich ist entsprechende
PSA zur Verfügung zu stellen (Schutzhandschuhe, Schürzen aus Gummi
oder Kunststoff). | | · | Erstellen von Betriebsanweisungen und Hygieneplan | | · | Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
(Vorsorgeuntersuchung nach Teil 3 des G 42, Betriebsarzt einschalten) | | · | Ermöglichung der Immunisierung (Hepatitis-B
Schutzimpfung) für alle betroffenen Mitarbeiter | | · | Unterweisung der Mitarbeiter |
|
Quellen |
|---|
Biostoffverordnung TRGS 555 – Betriebsanweisung
und Unterweisung nach § 20 GefStoffV |
Tabelle2: Desinfektionsplatz
beispielhaft aus der Gefährdungsbeurteilung Blickwinkel Qualität des UmweltschutzesVerschärfte rechtliche Anforderungen und steigende Entsorgungskosten
sollten auch für Sie als Zahntechniker Anlass sein, den eigenen Betrieb
im Hinblick auf den Umweltschutz zu überprüfen, z.B. unter den Gesichtspunkten: | · | Vermeidung von Abfällen und Emissionen | | · | Erfassung der Umweltkosten | | · | Abfallmanagement – Optimierung der Abfalllogistik | | · | betriebliche Energieanalyse | | · | gefährliche Arbeitsstoffe im Betrieb | | · | Rechtsaspekte, gesetzliche Randbedingungen | | · | umweltfreundlicher Einkauf im Betrieb |
Die Abfallvermeidung ist z.B. für den
einzelnen Betrieb nicht nur ein Anliegen des Umweltschutzes, sondern vielmehr
in erster Linie ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Programm zur Erhöhung
der Ausnutzung von Materialien. Suchen
Sie in einer Betriebsbegehung mit Ihren Mitarbeitern anhand einer vorab erstellten
Frageliste nach Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten: | · | Sind Behältergrößen für den
Restmüll und die Zeitabstände für die Abholung optimal gewählt? | | · | Sind alle im Betrieb eingesetzten gefährlichen
Stoffe aufgelistet (Gefahrstoffverzeichnis)? | | · | Ist zu jedem Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt
vorhanden? | | · | Bestellen Sie mit jeder Lieferung die aktuellen
Sicherheitsdatenblätter und sammeln Sie diese bei der dafür im Betrieb
verantwortlichen Stelle? | | · | Sind Sie über die gesundheits- und umweltrelevanten
Eigenschaften der Stoffe ausreichend informiert? | | · | Welches Gefahrenpotential lässt sich durch
den Einsatz alternativer Stoffe vermeiden? | | · | Werden beim Materialeinkauf die umweltrelevanten
Kriterien berücksichtigt? |
Beschreibung festgestellter Abweichungen und Defizite
im AuditberichtDer Hergang des Audits, mit allen überprüften Bereichen
und Dokumenten ist zu protokollieren. Empfehlenswert ist es, dies in einem
vorbereiteten Formular nachweislich festzuhalten. Der Auditor identifiziert
die Schwachstellen, macht aber keine verbindlichen Auflagen zur Beseitigung.
Der zugehörige Auditbericht dient in Verbindung mit der verwendeten Frageliste
der Information der Laborleitung. Er ist Grundlage für weitergehende
Entscheidungen und für die jährliche Bewertung des Managementsystems
durch die Laborleitung. Auswertung der AuditergebnisseErst in einer gemeinsamen Teambesprechung mit den betroffenen Führungskräften
und Mitarbeitern werden die Ergebnisse des Audits ausgewertet und korrigierende
bzw. verbessernde Maßnahmen gefunden. Für die Umsetzung der Maßnahmen
müssen dann Termine gesetzt werden. Gegebenenfalls folgt ein Nachaudit, um die Erfüllung der festgelegten
Maßnahmen nachzuprüfen. Ein guter Qualitätsmanagement-Beauftragter
sollte von sich aus die Wirksamkeit der eingeleiteten Aufgaben im Auge behalten.
In keinem Fall sollte vergessen werden, Maßnahmen, die aufgrund oder
in Zusammenhang mit einer Mitarbeiterbefragung getroffen wurden, nach angemessenen
Zeiträumen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Hierfür
kann sich ggf. erneut das Instrument einer Mitarbeiterbefragung ebenso wie
einer Expertenbeurteilung etc. anbieten. Audits können
eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken: | · | nicht-wertschöpfende Prozessschritte | | · | Lücken in Prozessen | | · | nicht definierte Prozesse | | · | unklare Schnittstellen | | · | diffuse, zu hoch gesteckte oder fehlende Ziele | | · | fehlende oder unklare Verbindung zwischen Zielen
und Prozessen | | · | unklare Verantwortlichkeiten | | · | ungeeignete Prozess- und Leistungsmessgrößen | | · | mangelnde Einbeziehung der Mitarbeiter |
Mangelhafte Kenntnis der Prozesse einzelner
Mitarbeiter kann z.B. ein neues, gezieltes Schulungsprogramm zur Folge haben.
Mangelndes Training und unzureichende Informationen sind dagegen stets ein
Fehler des Systems. Eine Anpassung der Prozesse wäre dann als korrigierende
Maßnahme erforderlich. Die
besten Auditoren für das Qualitätsmanagement-System sind jedoch
Ihre Kunden selbst! Denn die Kundenzufriedenheit ist der eigentliche Gradmesser
für die Wirksamkeit Ihres Qualitätsmanagement-Systems. Zufriedene
und gebundene Kunden sind der einzig wahre Wettbewerbsvorteil. Die Ergebnisse des internen Audits liefern
nun wertvolle Informationen und Daten, die in die Managementbewertung einfließen.
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