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Ist das Qualitätsmanagement wirksam und zuverlässig?

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Audit?

Überwachung des Qualitätsmanagement-Systems durch Audits

Das Qualitätsmanagement-System, nach dem im Unternehmen die Qualität der Produkte und Dienstleistungen mit dem obersten Ziel der 100 %igen Kundenzufriedenheit geplant, gesteuert und verbessert wird, sollte in seiner Gesamtheit regelmäßig auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Diese Überprüfungen bieten Ihnen die Chance, Qualität und Arbeitsabläufe in Ihrem Labor dauerhaft zu sichern und dadurch wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

Der Begriff stammt aus dem Englischen und lässt sich im Deutschen mit „Revision“ oder „Überprüfung“ übersetzen.

Es gibt verschiedene Arten von Audits. Im Wesentlichen lassen sich diese beschreiben durch:

·

externe Audits (Fremdüberwachung)

·

interne Audits (Eigenüberwachung, Selbst-Checks)

Das Management an den Schnittstellen zu Geschäftspartnern kann in

·

Kunden/Lieferanten-Audits (Überwachung eines fremden Systems)

unter Betrachtet gezogen werden.

Externe Audits im Zertifizierungsprozess

Meist ist es der Kunde oder der Markt, der die Entscheidung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems nach einer einschlägigen Norm, z.B. der ISO 9001, trifft. Die Auswahl der für die Zertifizierung maßgeblichen Norm wird aufgrund der relevanten Branchenzugehörigkeit des Unternehmens getroffen.

Das Audit wird von unabhängigen Dritten (einer Zertifizierungsgesellschaft) durch ausgewählte, qualifizierte Auditoren anhand eines Fragekataloges gemäß von Auditierungs- und Zertifizierungsgrundsätzen durchgeführt. Der Fragekatalog stellt eine Leitlinie dar und sollte von der Zertifizierungsgesellschaft den aktuellen Anforderungen an Unternehmen laufend angepasst werden. Einschlägige Normen und Richtlinien werden dabei als Empfehlungen betrachtet.

Grundsätzlich ist die Zertifizierung der formale Nachweis, dass ein Qualitätsmanagement-System den Vorgaben der zugrunde gelegten, gültigen Norm entspricht und im Unternehmen auch angewendet wird. Ein Zertifikat erhalten die Unternehmen erst, wenn die im Handbuch und den Verfahrensanweisungen festgelegten Maßnahmen auch umgesetzt sind. Vom Unternehmen wird also grundsätzlich ein dokumentiertes Qualitätsmanagement-System verlangt, allerdings nur entsprechend der angewendeten Norm: „Jedes Dokument muss einen Mehrwert für das Unternehmen darstellen.“ Das Zertifikat gilt dann für 3 Jahre. Dadurch ist die regelmäßige externe dreijährige Überwachung sichergestellt. Eine regelmäßige – mindestens jährliche – interne Überprüfung des Qualitätsmanagement-Systems (internes Audit) ist im Zertifizierungsprozess Pflicht für das Unternehmen.

Grundsätzlich gelten für die Planung, Durchführung und Auswertung der externen Audits die gleichen Prinzipien wie für das interne Audit. Unser Schwerpunkt gilt hier in diesem Beitrag den internen Audits, die – mit oder ohne Zertifizierungsprozess – in der Verantwortung des Unternehmers liegen.

Kunden/Lieferanten-Audit

Eine Art externes Audit ist das so genannte Kunden-/Lieferanten-Audit. Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens können einer Beurteilung vor Ort unterzogen werden. Diese Form eines Audits, die in der Automobilbranche stark verbreitet ist, wird im Markt der Dentaltechnik bis dato nicht häufig angewendet. In gewissen Bereichen aber macht es auch hier durchaus Sinn, ein solches Audit beim Lieferanten vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung durchzuführen, z.B. bei der Auswahl eines Fräszentrums. Wie dieses Audit durchgeführt wird – ob in Form eines schriftlichen Fragebogens oder in einem Gespräch vor Ort – bleibt dem Unternehmer überlassen. Unbestritten ist sicherlich, dass sich das Unternehmen ein Bild vom zukünftigen Geschäftspartner macht, insbesondere im Hinblick darauf, wie die geforderte Qualität der Produkte und Dienstleistungen vom Partner sichergestellt werden.

Viele verzichten auch auf ein Audit vor Ort, wenn der Lieferant ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System vorweisen kann. Eine wirkliche Qualitätsverbesserung in der Zusammenarbeit zwischen den Geschäftspartnern ist dann aber nur selten allein mit dem Nachweis verbunden.

16.1.2  Sinn und Zweck des internen Audits

Interne Audits sind ein verbindlich vorgeschriebener Teil eines jeden Qualitätsmanagement-Systems, das z.B. nach der Norm ISO 9001 zertifiziert ist.

Aber auch ohne diese Pflichtvorgabe sind die internen Audits notwendig für die Überwachung der Qualitätsmanagement-Systeme. Neben der Behandlung fehlerhafter Produkte und Serviceleistungen stellen sie ein sehr wirkungsvolles Handwerkszeug zur Erzielung von Verbesserungen in der Unternehmensleistung dar. Die regelmäßig durchzuführenden internen Qualitätsaudits haben das gesamte System, einzelne Bereiche oder auch einzelne Prozesse zum Gegenstand der Überprüfung. Unregelmäßige oder unplanmäßige Audits werden zwischenzeitlich angesetzt, wenn das System Schwächen zeigt, die durch ein Audit analysiert werden können.

Das gesamte Unternehmen profitiert vom Prozess des Audits, wenn mit der richtigen Einstellung und Zielsetzung das Audit durchgeführt wird. Voraussetzung für ein erfolgreiches, nutzbringendes Audit ist Vertrauen im Team, das bedeutet, dass alle im Team am gleichen Strang ziehen und das gleiche Ziel verfolgen sollten.

Es geht hierbei nicht darum, irgendeinem Teil der Organisation eine Falle zu stellen oder Oberflächlichkeit und Nachlässigkeit nachzuweisen. Vielmehr sollen Schwachstellen gemeinsam gefunden werden, um besser zu werden.

Eindeutige und einzige Zielrichtung des Audits ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Anwendung des Systems im Unternehmen. Im Wesentlichen ist ein Audit nichts anderes als die detaillierte Prüfung, ob das Unternehmen die selbst gesetzten Regelungen und Prozesse ausnahmslos anwendet und lückenlos nachvollziehbar dokumentiert.

Während des Audits werden durch Befragung und Einblick in sämtliche dokumentierte Unterlagen zum Qualitätsmanagement-System alle Bereiche im Labor überprüft:

·

ob die einmal „vereinbarten Spielregeln“ eingehalten werden

·

ob diese noch zum Labor passen

·

welche Verbesserungen im Labor zweckmäßig umgesetzt werden

Die für ein Audit benötigten und dabei erarbeiteten Unterlagen (Fragekatalog, Auditprotokolle und Berichte) sind auch wichtige Bausteine für die externe Zertifizierung.

Die Normanforderung der ISO 9001 legt für das interne Audit ein dokumentiertes Verfahren fest, in dem schriftlich geregelt wird:

1.

Wer ist verantwortlich für die Planung und Durchführung interner Audits?

2.

Wie werden Audits terminlich und inhaltlich vorbereitet?

3.

Wie werden Audits durchgeführt?

4.

Nach welchen Gesichtspunkten werden Auditumfang, Auditkriterien, Audithäufigkeit und Auditmethode festgelegt?

5.

Nach welchen Kriterien werden die Auditoren ausgewählt?

6.

Wer ist verantwortlich für die Berichterstattung über die Ergebnisse sowie für die Führung der Aufzeichnungen (Nachweise)?

Bild 2 zeigt Ihnen eine Dokumentation des Verfahrens in einem so genannten Flussdiagramm. Der Vorteil gegenüber einer textlichen Darstellung ist die klare, übersichtliche Form, die zudem keine Mehrfachdeutungen zulässt.

Ablauf des internen Audits

Planung und Durchführung

Gehen wir von unserem in den vorangegangenen Beiträgen entwickelten ganzheitlichen Qualitätsbegriff aus, so sollten im internen Audit die Prozesse und die Organisation im gesamten Unternehmen unter den drei Blickwinkeln betrachtet werden:

·

Qualität der Produktherstellung und der Services

·

Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

·

Qualität des Umweltschutzes

An den relevanten Stellen werden Ihnen Werkzeuge beispielhaft unter den o.g. Punkten vorgestellt.

Festlegen des Audittermins und Auditumfanges

Mindestens einmal jährlich sollte jeder Prozess im Unternehmen betrachtet werden. In der Anfangsphase, z.B. auch im Falle einer Zertifizierung, empfehlen sich kürzere Abstände.

Vorab sollte ein Audit-Plan erstellt werden, der aufzeigt, wann welcher Bereich im Unternehmen zu überprüfen ist. Halten Sie sich bei der Planung an die einzelnen Kapitel Ihres Qualitätsmanagement-Handbuches. Die gesetzten Termine sollten verbindlich eingehalten werden. Zu Beginn des Jahres können Termine in einem Zeitfenster – begrenzt auf ein bis zwei Wochen – festgelegt werden. Der exakte Termin kann dann 2–3 Wochen vorher abgestimmt werden.

Der Umfang des Audits ist so zu bemessen, dass ein voller oder zumindest ein halber Tag ausgefüllt werden. Dies ist im Sinne aller Betroffenen, denn ein Herauslösen aus dem Tagesgeschäft, wie es für jedes intensive Audit erforderlich ist, sollte nicht zu häufig geschehen.

Prozesse, die ineinander greifen, sind möglichst zusammenhängend zu kontrollieren. Damit lassen sich die Arbeitsabläufe leichter über mehrere Bereiche verfolgen und das weit verbreitete „isolierte Abteilungsdenken“ abgebauen. Unternehmerische Aktivitäten sind nur in einem Zusammenspiel von Prozessen begreifbar und analysierbar!

Vor den geplanten Auditterminen sind alle internen Unterlagen zum Qualitätsmanagement-System, wie Handbuch, und alle geltenden Dokumente, wie z.B. Checklisten, Vorgaben der Kunden und Prozessbeschreibungen, zusammenzustellen. Des Weiteren sind alle externen Unterlagen, wie Gesetze und Verordnungen, vorzubereiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Aktualität und Gültigkeit der externen Unterlagen zu überprüfen.

Zur Vorbereitung des Audits gehört die Prüfung der Dokumentation und Erstellen der Fragelisten, anhand derer das Audit selbst durchgeführt werden soll. Die Dokumentation ist besonders leicht zu überprüfen und ist daher auch ein bevorzugtes Ziel externer Zertifizierungsaudits.

Die vorbereiteten Fragelisten für das Audit bilden einen Rahmen bzw. Leitfaden, damit nichts vergessen wird. Trotzdem sollte ausreichend Spielraum zugelassen werden, um Zusatz- und vertiefende Fragen an die Mitarbeiter und Kollegen stellen zu können.

Allgemeine Anforderungen

Bemerkungen

Wurden alle Haupt- und Teilprozesse festgelegt und analysiert?

Erläuterungen:

Hauptprozess ist die Auftragsabwicklung

Teilprozesse sind:

·

Auftragsannahme

·

Arbeitsvorbereitung

·

Alle wichtigen Fertigungsprozesse

·

Einkauf und Lagerung

·

Verpackung und Versand

·

Mitarbeiterqualifikation

·

Fehlerbearbeitung

Für jeden Prozess müssen die Prozessgrenzen, die Eingaben, die Ergebnisse, Messgrößen und Prüfungen angegeben werden.

 

Sind die Reihenfolge und die Schnittstellen der Prozesse eindeutig festgelegt?

 

Ist festgelegt, wie die Prozesse ablaufen müssen und wie sie gemessen werden?

 

Ist sichergestellt, dass qualifizierte Mitarbeiter und entsprechende technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um den reibungslosen Ablauf und die Überwachung der Prozesse zu ermöglichen?

 

Sind Maßnahmen getroffen, um eine ständige Verbesserung der Prozesse zu ermöglichen?

Erläuterungen:

Verbesserung heißt, für die Prozesse laufend neue Ziele für die Prozess-Messgrößen zu definieren bzw. die bestehenden Ziele zu überprüfen und Maßnahmen im Sinne einer Weiterentwicklung zu ergreifen.

 

Kundenorientierung

Bemerkungen

Ist geregelt, wie die Kundenanforderungen ermittelt und die Kundenzufriedenheit erhöht wird?

 

Planung

Bemerkungen

Sind messbare übergeordnete Unternehmensziele festgelegt?

Erläuterungen:

Die Unternehmensziele müssen:

·

sinnvoll für das Labor,

·

inhaltlich genau definiert,

·

zeitlich festgeschrieben,

·

realistisch,

·

herausfordernd,

·

messbar und

·

koordiniert

sein.

Ziele lassen sich aus den folgenden Fragestellungen ableiten:

1.

Wo stehen wir?

2.

Wo wollen wir hin?

 

Sind mit den Mitarbeitern messbare Einzelziele vereinbart worden?

 

Stehen Unternehmens- und Einzelziele im Einklang mit der Unternehmenspolitik?

 

Ist festgelegt, wie die Unternehmensziele erreicht werden sollen?

 

Tabelle1: Auszug aus einer Frageliste entsprechend ISO 9001

Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, sich anhand der Protokolle früherer Audits Einblicke in die bestimmten Bereiche zu verschaffen.

Auditdurchführung

Die Auditdurchführung kann im Rahmen einer Teambesprechung und vor Ort in Form einer Befragung am Arbeitsplatz erfolgen. Das interne Audit eine Bestandsaufnahme. SOLL-Vorgaben, festgelegt und beschrieben in der Dokumentation zum Qualitätsmanagement-System, werden mit dem IST-Zustand (wie wird tatsächlich gearbeitet) verglichen, bei Abweichungen Maßnahmen daraus initiiert und in einem Aktionsplan festgehalten.

Welche Fähigkeiten muss ein interner Auditor vorweisen:

·

er sollte das Unternehmen gut kennen

·

mehrjährige Berufserfahrung besitzen

·

anerkannt und geschätzt im Team (Leader) sein

·

teamorientiert arbeiten und andere Meinungen gelten lassen

·

Fähigkeit zur Analyse des Laborzustandes besitzen

·

zielorientiertes Arbeiten bevorzugen

·

konsequent in der Verfolgung und Umsetzung initiierter Maßnahmen sein

Die Auswahl des richtigen Auditors mit der angemessenen Ausbildung ist entscheidend für den Erfolg. Üblicherweise führen der Qualitätsbeauftragte oder/und die Laborleitung die internen Audits durch. Der ideale interne Prüfer kennt die Materie sehr genau, ist aber nicht selbst in das Tagesgeschäft involviert:

·

z.B. ein Keramiker überprüft die Arbeitsvorbereitung

·

die Laborleitung überprüft die Verwaltung und das Sekretariat

So können befruchtende Ideen von anderen Blickwinkeln eingebracht werden. Manchmal hat auch ein „unerfahrener“ Mitarbeiter Erfolg bei der Aufdeckung von Schwachstellen. Er wird aber nicht so detailliert in die Tiefe der Verfahren und Prozesse gehen können. Interne Auditoren sollten jedoch unbedingt für ihre Aufgaben trainiert und geschult werden.

Es ist auch sinnvoll, bei der Auditierung einen Berater hinzuziehen, der bei dem Aufbau des Qualitätsmanagement-Systems das Unternehmen unterstützt hat. Er kennt die Abläufe und die Organisation des Unternehmens einerseits gut, hat aber andererseits auch als Außenstehender den notwendigen „Hubschrauberblick“ auf Ihr Unternehmen. Er hat keine Scheuklappen, losgelöst vom üblichen Tagesgeschäft gelingt ihm die konfliktfreie und objektive Auditierung der einzelnen Unternehmensbereiche.

Blickwinkel Qualität des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Auch die Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sollten innerhalb der Audits überprüft werden. Dies kann recht gut anhand der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Die Beurteilung sollte jährlich auf die Aktualität und die Einhaltung der getroffenen Regelungen überprüft werden.

Die Gefährdungsbeurteilung aller Unternehmensbereiche ist für jeden Unternehmer bereits ab einem Mitarbeiter Pflicht und muss dokumentiert werden. Bei Unfällen wird nach der Dokumentation zuerst gefragt. Sie gibt daher den Unternehmern eine gewisse Rechtssicherheit.

Ungünstige Arbeitsplatzgestaltungen, Belästigungen und Gefährdungen durch äußere Einwirkungen ebenso wie ungünstige Arbeitszeiten, psychische und soziale Belastungen am Arbeitsplatz können zu einer erhöhten Unfallgefahr, zu Gesundheitsstörungen und zu einer verminderten Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter führen. In den Katalogen der BGFE (Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik) finden Sie ausführliche Hinweise und Checklisten zur Durchführung von Arbeitsplatzbeurteilungen durch die jeweiligen Experten (insbesondere Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte etc.).

Die Mitarbeiterbefragung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein probates Werkzeug als Teil der internen Auditierung – insbesondere bei Fragen der allgemeinen Arbeitsplatzgestaltung, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsorganisation, des weiteren Arbeitsumfeldes und des sozialen Umfeldes. Darüber hinaus können die Beurteilungen durch die betroffenen Mitarbeiter wertvolle Hinweise zur Gesamteinschätzung der Arbeitsplatzsituation liefern. Diese können dem Unternehmen Hilfestellungen für weitere Verbesserungen der Arbeitssituation geben.

Infektiöse Materialien

Belastungen und Gefährdungen

Infektionsgefahren durch mikrobiell kontaminierte Materialien aus der Mundhöhle des Patienten (Abformungen, zahntechnische Werkstücke etc.)

Anforderungen/Maßnahmen

·

Regelung treffen, dass nur wirksam desinfizierte Materialien in das Labor eingehen (Absprache mit dem Zahnarzt)

·

Einrichten eines Desinfektionsplatzes

·

Personenkreis mit Kontakt zu mikrobiell kontaminierten Materialien möglichst einschränken:

·

Einrichten eines abgegrenzten Desinfektionsplatzes

·

ein eingewiesener und überwachter Personenkreis führt die Reinigung und Desinfektion der eingehenden mikrobiell kontaminierten Materialien durch

·

am Desinfektionsplatz werden nur wirksame Reinigungs- und Desinfektionsverfahren eingesetzt (geschlossenes System oder Tauchbad). Das Handsprühverfahren ist ungeeignet.

·

Zur Desinfektionen von Abformungen und zahntechnischen Werkstücken werden nur geeignete Desinfektionsmittel eingesetzt, die nachweislich bakterizide, tuberkulozide, fungizide und virusinaktivierende Wirkung (mind. gegen HBV und/oder Adenoviren) besitzen.

·

Der Desinfektionsplatz (unreiner Bereich) wird regelmäßig gereinigt und desinfiziert (Flächendesinfektion).

·

An die Nachgeschalteten übrigen Arbeitsplätze (reiner Bereich) gelangen nur gereinigte und desinfizierte Materialien.

·

Mitarbeitern im unreinen Bereich ist entsprechende PSA zur Verfügung zu stellen (Schutzhandschuhe, Schürzen aus Gummi oder Kunststoff).

·

Erstellen von Betriebsanweisungen und Hygieneplan

·

Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung nach Teil 3 des G 42, Betriebsarzt einschalten)

·

Ermöglichung der Immunisierung (Hepatitis-B Schutzimpfung) für alle betroffenen Mitarbeiter

·

Unterweisung der Mitarbeiter

Quellen

Biostoffverordnung

TRGS 555 – Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV

Tabelle2: Desinfektionsplatz beispielhaft aus der Gefährdungsbeurteilung

Blickwinkel Qualität des Umweltschutzes

Verschärfte rechtliche Anforderungen und steigende Entsorgungskosten sollten auch für Sie als Zahntechniker Anlass sein, den eigenen Betrieb im Hinblick auf den Umweltschutz zu überprüfen, z.B. unter den Gesichtspunkten:

·

Vermeidung von Abfällen und Emissionen

·

Erfassung der Umweltkosten

·

Abfallmanagement – Optimierung der Abfalllogistik

·

betriebliche Energieanalyse

·

gefährliche Arbeitsstoffe im Betrieb

·

Rechtsaspekte, gesetzliche Randbedingungen

·

umweltfreundlicher Einkauf im Betrieb

Die Abfallvermeidung ist z.B. für den einzelnen Betrieb nicht nur ein Anliegen des Umweltschutzes, sondern vielmehr in erster Linie ein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Programm zur Erhöhung der Ausnutzung von Materialien.

Suchen Sie in einer Betriebsbegehung mit Ihren Mitarbeitern anhand einer vorab erstellten Frageliste nach Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten:

·

Sind Behältergrößen für den Restmüll und die Zeitabstände für die Abholung optimal gewählt?

·

Sind alle im Betrieb eingesetzten gefährlichen Stoffe aufgelistet (Gefahrstoffverzeichnis)?

·

Ist zu jedem Stoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorhanden?

·

Bestellen Sie mit jeder Lieferung die aktuellen Sicherheitsdatenblätter und sammeln Sie diese bei der dafür im Betrieb verantwortlichen Stelle?

·

Sind Sie über die gesundheits- und umweltrelevanten Eigenschaften der Stoffe ausreichend informiert?

·

Welches Gefahrenpotential lässt sich durch den Einsatz alternativer Stoffe vermeiden?

·

Werden beim Materialeinkauf die umweltrelevanten Kriterien berücksichtigt?

Beschreibung festgestellter Abweichungen und Defizite im Auditbericht

Der Hergang des Audits, mit allen überprüften Bereichen und Dokumenten ist zu protokollieren. Empfehlenswert ist es, dies in einem vorbereiteten Formular nachweislich festzuhalten. Der Auditor identifiziert die Schwachstellen, macht aber keine verbindlichen Auflagen zur Beseitigung. Der zugehörige Auditbericht dient in Verbindung mit der verwendeten Frageliste der Information der Laborleitung. Er ist Grundlage für weitergehende Entscheidungen und für die jährliche Bewertung des Managementsystems durch die Laborleitung.

Auswertung der Auditergebnisse

Erst in einer gemeinsamen Teambesprechung mit den betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern werden die Ergebnisse des Audits ausgewertet und korrigierende bzw. verbessernde Maßnahmen gefunden. Für die Umsetzung der Maßnahmen müssen dann Termine gesetzt werden.

Gegebenenfalls folgt ein Nachaudit, um die Erfüllung der festgelegten Maßnahmen nachzuprüfen. Ein guter Qualitätsmanagement-Beauftragter sollte von sich aus die Wirksamkeit der eingeleiteten Aufgaben im Auge behalten. In keinem Fall sollte vergessen werden, Maßnahmen, die aufgrund oder in Zusammenhang mit einer Mitarbeiterbefragung getroffen wurden, nach angemessenen Zeiträumen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Hierfür kann sich ggf. erneut das Instrument einer Mitarbeiterbefragung ebenso wie einer Expertenbeurteilung etc. anbieten.

Audits können eine Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten aufdecken:

·

nicht-wertschöpfende Prozessschritte

·

Lücken in Prozessen

·

nicht definierte Prozesse

·

unklare Schnittstellen

·

diffuse, zu hoch gesteckte oder fehlende Ziele

·

fehlende oder unklare Verbindung zwischen Zielen und Prozessen

·

unklare Verantwortlichkeiten

·

ungeeignete Prozess- und Leistungsmessgrößen

·

mangelnde Einbeziehung der Mitarbeiter

Mangelhafte Kenntnis der Prozesse einzelner Mitarbeiter kann z.B. ein neues, gezieltes Schulungsprogramm zur Folge haben. Mangelndes Training und unzureichende Informationen sind dagegen stets ein Fehler des Systems. Eine Anpassung der Prozesse wäre dann als korrigierende Maßnahme erforderlich.

Die besten Auditoren für das Qualitätsmanagement-System sind jedoch Ihre Kunden selbst! Denn die Kundenzufriedenheit ist der eigentliche Gradmesser für die Wirksamkeit Ihres Qualitätsmanagement-Systems. Zufriedene und gebundene Kunden sind der einzig wahre Wettbewerbsvorteil.

Die Ergebnisse des internen Audits liefern nun wertvolle Informationen und Daten, die in die Managementbewertung einfließen.

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