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Rechnungsoptimierung

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Kontrolle bei Kostenaufstellungen und Rechnungslegung

Prüfung der Laborrechnung

Bei der Abrechnung von Heil- und Kostenplänen (HKP) bestehen unterschiedliche Fehlerquellen. Nur einige Fehler können direkt von der Abrechnungsabteilung korrigiert werden, in vielen Fällen ist die Rücksendung der Heil- und Kostenpläne mit Fehlerbeschreibung an die einreichenden Praxen erforderlich. Es ist also zwingend notwendig, zur Vermeidung von Beanstandungen seitens der Krankenkassen und zur Vermeidung von Honorareinbussen für den behandelnden Zahnarzt bezüglich BEMA und GOZ-Positionen seitens KZVen und PKVen, die Laborrechnung genauestens zu prüfen und ggf. zu beanstanden.

Häufige Fehler bei zahntechnischen Abrechnungen

Aufgeführt sind nur die gängigsten Fehler, die zusammen etwa 75 % der Rücksendungen der KZVen an die Zahnarztpraxen ausmachen.

1.

BEL-II-Nr. 032 0 wird neben einer bzw. zwei Einzelkronen abgerechnet.

2.

BEL-II-Nr. 160 0 (vestibuläre Verblendung Kunststoff) wird in Verbindung mit BEL-II-Nr. 208 3 (Metallkaufläche) abgerechnet.

3.

BEL-II-Nr. 208 1, 208 2, 208 3 (Rückenschutzplatte, Metallzahn, Metallkaufläche) oder 383 0 (Herstellung Zahn aus zahnfarbenem Kunststoff) werden neben BEL-II-Nrn. 302 0, 303 0 oder 362 0 (Auf- und Fertigstellung je Zahn) für denselben Zahn zusätzlich abgerechnet.

4.

BEL-II-Nr. 801 0 (Grundeinheit Wiederherstellung) wird neben BEL-II-Nr. 134 9 (Sekundärteil wiederbefestigen) ohne BEL-II-Nr. 802 0 ff. abgerechnet. Die Grundeinheit alleine ist keine Rechnungsposition ohne eine der 802er Positionen.

5.

BEL-II-Nr. 802 5 (Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) fehlt bei Klammerreparatur.

6.

BEL-II-Nr. 807 0 (Metallverbindung) wird neben BEL-II-Nr. 803 0, 804 0 oder 806 0 (Retention oder Basisteil) abgerechnet.

7.

BEL-II-Nr. 807 0 (Metallverbindung) wird neben Erweiterung Kunststoffprothese abgerechnet.

8.

BEL-II-Nr. 801 0 (Grundeinheit Wiederherstellung) wird neben BEL-II-Nr. 808 0, 809 0 (Unterfütterungen) abgerechnet. Dies ist nur möglich bei weiteren zusätzlichen Reparaturen an der Prothese.

9.

Die Modellzahl stimmt nicht mit dem tatsächlichen Fall überein.

10.

Anzahl der Leistungen ist falsch.

11.

Die Flächen der Zähne (bei Inlays, Onlays) stimmen nicht überein mit dem tatsächlichen Fall. Bei Teilkronen müssen sämtliche Höcker bedeckt sein.

12.

Es fehlen Materialien, Gold oder Fertigteile bei der Rechnung.

13.

Die Anzahl der konfektionierten Zähne stimmt nicht überein. Werden Rückenschutzplatten gefertigt, müssen um dieselbe Anzahl ersetzte Zähne weniger abgerechnet werden.

14.

Es wurden Kompositverblendungen berechnet (164.0) ohne die Position 155.0 (Konditionierung je Zahn). Eine Kompositverblendung hält nicht ohne Konditionierung (Silanisierung mit Rocatec).

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