| · | BEL-II-Nr. 032 0 (Formteil) wird neben
einer bzw. zwei Einzelkronen abgerechnet. |
| · | BEL-II-Nr. 160 0 (Verblendung Kunststoff)
wird in Verbindung mit BEL-II-Nr. 208 3 (Metallkaufläche) abgerechnet. |
| · | BEL-II-Nr. 208 1, 208 2, 208 3 (Rückenschutzplatte,
Metallzahn, Metallkaufläche) oder 383 0 (Herstellung Zahn aus zahnfarbenem
Kunststoff) werden neben BEL-II-Nrn. 302 0, 303 0 oder 362 0 (Auf- und Fertigstellung
je Zahn) für denselben Zahn zusätzlich abgerechnet. |
| · | BEL-II-Nr. 801 0 (Grundeinheit Wiederherstellung)
wird neben BEL-II-Nr. 134 9 (Sekundärteil wiederbefestigen) ohne BEL-II-Nr.
802 0 ff. abgerechnet. Die Grundeinheit allein ist keine Rechnungsposition
ohne eine der 802er Positionen. |
| · | BEL-II-Nr. 802 5 (Halte- und/oder Stützvorrichtung
einarbeiten) fehlt bei Klammerreparatur. |
| · | BEL-II-Nr. 807 0 (Metallverbindung)
wird neben BEL-II-Nr. 803 0, 804 0 oder 806 0 (Retention oder Basisteil) abgerechnet. |
| · | BEL-II-Nr. 807 0 (Metallverbindung)
wird neben Erweiterung Kunststoffprothese abgerechnet. |
| · | BEL-II-Nr. 801 0 (Grundeinheit Wiederherstellung)
wird neben den BEL-II-Nrn. 808 0, 809 0 (Unterfütterungen) abgerechnet.
Dies ist nur möglich bei weiteren zusätzlichen Reparaturen an der
Prothese. |
| · | BEL-II-Nr.164 0 (vestibuläre Verblendung
Komposit) wird ohne Position 155 0 (Konditionierung je Zahn) abgerechnet (ohne
Konditionierung je Zahn hält die Kompositverblendung nicht auf dem Metall). |
| · | Die Modellanzahl stimmt nicht mit dem tatsächlichen
Fall überein. |
| · | Anzahl der Leistungen ist falsch. |
| · | Die Flächen der Zähne (bei Inlays, Onlays)
stimmen nicht überein mit dem tatsächlichen Fall. Bei Teilkronen
müssen sämtliche Höcker bedeckt sein. |
| · | Es fehlen Materialien, Gold oder Fertigteile bei
der Rechnung. |
| · | Die Anzahl der konfektionierten Zähne stimmt
nicht überein. Werden Rückenschutzplatten gefertigt, müssen
um dieselbe Anzahl ersetzte Zähne weniger abgerechnet werden. |
| · | Es wurde nur eine Rechnung über den tatsächlichen
Fall, nicht aber eine gewünschte Kostenaufstellung für die Krankenkasse
mitgeliefert. |
Hier sind nur die gängigsten
Fehler aufgezeichnet, die zusammen etwa 75 % der Rücksendungen der KZVen
an die Zahnarztpraxen ausmachen.